Von ANDREAS DAMM
Der Streit um die von der Stadtverwaltung genehmigte Außengastronomie im Rhein-garten nimmt an Schärfe zu. Anwohner der Altstadt werfen der Behörde einen Rechtsbruch vor und drohen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Der Neusser Landschaftsarchitekt Georg Penker, nach dessen Plänen der Rheingarten entstanden ist, besteht auf seinem Urheberrecht: „Der Rheingarten muss so bleiben, wie er ist“, forderte er im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Das Ordnungsamt hat der Dom-Brauerei als Pächterin des Stapelhauses gestattet, auf einem schmalen Grünstreifen zum Rhein hin ein Dutzend Tische aufzustellen. Die Fläche für den Freiluftbetrieb ist rund 25 Meter lang und zwei Meter breit. Die Tische sollen auf einem an das Gebäude angrenzenden Podest stehen, das der Pächter errichten will. Nach Auffassung des Rechtsdozenten Joachim Groth, langjähriges Mitglied der Bürgerinitiative Alter Markt / Heumarkt /Rheingarten, hätte das Ordnungsamt den Biergarten jedoch keinesfalls genehmigen dürfen. „Das ist glatter Rechtsbruch“, sagt er.
Die Verwaltung habe die Außengastronomie auf Grundlage eines seit Jahren überholten Bebauungsplans erteilt, beschwert sich Groth. Die Bestimmungen stammten aus der Zeit vor der Sanierung des Rheingarten. Der zustimmende Bescheid „auf Basis eines sachfremden Bebauungsplans ist rechtswidrig und nichtig - die Stadt muss ihre Genehmigung zurückziehen“.
Sollte das nicht geschehen, erwägen Anwohner eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Sie wollen ihre Beiträge zur Sanierung der Altstadt und zur Anlage des Rheingartens zurückfordern. Einige Hauseigentümer hätten mehr als 20000 Euro gezahlt. Durch die Sanierung sei das Gelände planungsrechtlich eine Erholungszone geworden, „eine öffentlich zugängliche Freifläche“. Altstadtbewohner Groth sieht die „Gefahr einer vollständigen Kommerzialisierung und Privatisierung“. Möglicherweise hat die Stadtverwaltung gegen die eigenen Richtlinien für Außengastronomie im Rheingarten verstoßen, die erst im Februar2007 erlassen worden sind. In diesen Bestimmungen dürfen auf der jetzt genehmigten Fläche für die Dom-Brauerei keine Tische und Stühle aufgestellt werden.
Die Stadt habe bei ihrer Entscheidung einen Ermessensspielraum, sagt der Leiter des Ordnungsamtes, Robert Kilp. Im Falle der Dom-Brauerei hätten alle vorgeschalteten Dienststellen den Antrag befürwortet; das Stadtplanungsamt, das Grünflächenamt, das Straßenamt, die Bauaufsicht, die Denkmalschutzbehörde sowie die Feuerwehr. Und auch „die Landschaftsarchitekten haben grünes Lichtgegeben“, betont Kilp. Deren Einverständnis sei maßgeblich gewesen für dieBewilligung.
Diese Auskunft verwundert. Denn Penker selber will von einer Zustimmung nichts wissen. „Das geht nicht, was die vorhaben“, findet er und warnt vor „einem Dammbruch“, dem weitere Teile des Rheingartens zum Opfer fallen könnten. Der Wunsch nach mehr Außengastronomie „ist aus Sicht der Wirte zwar verständlich - aber es gibt auch ein übergeordnetes Interesse“.
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Start: 27. Juli 2011